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   LG Stuttgart, 17.05.1988 - 25 O 29/88   

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LG Stuttgart, 17.05.1988 - 25 O 29/88 (https://dejure.org/1988,8286)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 17.05.1988 - 25 O 29/88 (https://dejure.org/1988,8286)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Mai 1988 - 25 O 29/88 (https://dejure.org/1988,8286)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1241
  • NJW-RR 1991, 1472 (Ls.)
  • VersR 1988, 600
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 14.11.2019 - 22 U 50/17

    Zur Frage der Ersatzfähigkeit von Personenschäden, die eine Handballspielerin

    Für eine Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB kommt es daher darauf an, dass die Verletzung eines Spielers auf einen Regelverstoß eines Gegenspielers zurückzuführen ist, der über einen geringfügigen und häufigen Regelverstoß - wie sie in Ziffer 8:2 der Internationalen Hallenhandballregeln erfasst sind - deutlich hinausgeht und auch einen Grenzbereich zwischen gebotener kampfbedingter Härte und unzulässiger Unfairness klar überschreitet (OLG Frankfurt und LG Marburg, jeweils a.a.O.; BGH NJW 1976, 957, 958 sowie OLG Hamm VersR 1999, 1115, 1116; LG Stuttgart 15.5.88 - 25 O 29/88 - betr. das Fußballspiel).
  • OLG München, 22.03.1989 - 3 U 5067/88

    Verletzung eines Gegenspielers; Haftungsausschluß; Einwilligung des Verletzten;

    Die Auffassung des Zeugen ... es habe sich nicht um einen "krassen Verstoß" gehandelt, ist für den Senat nicht bindend (vgl. LG Stuttgart, NJW-RR 1988, 1241).
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